Sehr geehrter Patientenbesitzer, sehr geehrter bevollmächtigter Vertreter,
Sie haben heute ihr Pferd zur Untersuchung, Behandlung und/oder Operation eingestellt. Wir danken für das uns entgegengebrachte Vertrauen und werden selbstverständlich alles dafür tun, Ihr Pferd bestmöglich zu versorgen! In Ausnahmefällen kann es zu Komplikationen kommen, über die wir Sie im Rahmen der Aufklärungspflicht informieren möchten:
1. Die Aufnahme erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Der Besitzer/Bevollmächtigte ist verpflichtet, bei der Einlieferung die Untugenden des Tieres anzugeben.
2. Die Tierklinik Lüsche ist berechtigt, erforderliche Behandlungen (auch OP’s) oder die notwenig werdende sofortige Nottötung des Tieres ohne ausdrückliche Genehmigung des Besitzers durchzuführen. In solchen Fällen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass vorab immer der Tierbesitzer/Bevollmächtigter kontaktiert und informiert sowie das weitere Handeln abgestimmt wird.
3. Eine Gewähr für das Gelingen einer Operation oder einer erfolgreichen Behandlung wird in keinem Fall gegeben. Es kann trotz fachgerechter Durchführung bei jeglichen tierärztlichen Eingriffen zu Komplikationen wie infektiösen, allergischen oder sonstigen Folgeerkrankungen, sowie Thrombosen kommen.
4. Für durch Unglücksfälle, Infektionen oder durch leicht fahrlässiges Verhalten des Klinikpersonals entstehende Schäden oder Verluste von Tieren haftet die Tierklinik Lüsche nicht. Ausgeschlossen sind ebenfalls Ansprüche auf Nachbesserung, Wiederholung der Operation, auf Minderung des Honorars und auf Schadenersatz.
5. Der Besitzer/Bevollmächtigte ist informiert, dass jede Operation bzw. intensive Behandlung eine deutlich höhere Belastung für das Pferd und ein erhöhtes gesundheitliches Risiko darstellt. Auch ist der Besitzer/Bevollmächtigte auf die Risiken einer OP und der erforderlichen Narkose hingewiesen worden. Der ausführliche Aufklärungsbogen wurde gelesen und verstanden.
6. Das eingestallte Pferd wird nur gegen Rückgabe des Aufnahmescheins zu einer vereinbarten Zeit herausgegeben; die Tierklinik Lüsche ist nicht zur Prüfung der Legitimation des Abholers verpflichtet.
7. Der Besitzer/Bevollmächtigte erklärt sich bereit, dass infolge eines Therapienotstandes das o.g. Pferd mit Arzneimitteln behandelt wird, die nicht für die Anwendung bei Pferden oder anderen Lebensmittel liefernden Tieren zugelassen sind. Aufgrund dieser Tatsache ist dem Besitzer/Bevollmächtigtem bekannt, dass das o.g. Pferd nicht der Lebensmittelgewinnung zugeführt werden kann und dass eine Verwertung des o.g. Pferdes zur Gewinnung von Lebensmitteln ein Vergehen gegen das Lebensmittel- und Bedarfsständegesetz darstellt und als Straftat geahndet werden kann. Der Besitzer/Bevollmächtigte hat umgehend dafür zu sorgen, dass eine entsprechende Eintragung als ‚Nicht-Schlachttier’ in den Pferdepass erfolgt.
8. Die Tierklinik Lüsche ist berechtigt das Zurückbehaltungsrecht auszuüben, wenn Honorarabrechnungen auch aus der Behandlung anderer Pferde desselben Besitzers nicht vollumfänglich beglichen sind. Bei Abholung des Pferdes ist der Rechnungsbetrag sofort in Bar oder per EC-Cash/Kreditkarte zu begleichen!
9. Über den Krankheitsverlauf hat der Besitzer/Bevollmächtigte die von ihm gewünschten Erkundigungen selbst einzuziehen. Dies ist während der telefonischen Sprechstunde von Montag bis Freitag zwischen 12 und 13 Uhr möglich. Auskünfte über Patienten erteilt nur der diensthabende Tierarzt. Deshalb haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es allen anderen Mitarbeitern strengstens untersagt ist, Auskünfte über Patienten zu geben. Das Betreten der Stallungen ohne Erlaubnis der Tierklinik Lüsche ist verboten.
10. Beim Betreten des Geländes ist den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten. Es ist auf andere Kunden und deren Tiere Acht zu geben und angemessener Abstand zu halten. Hunde sind auf dem gesamten Gelände (auch an den Weiden) an der Leine zu führen.
11. Die Tierklinik Lüsche ist berechtigt, Ihnen Rechnungen auf elektronischem Wege zu kommen zu lassen. Elektronische Rechnungen werden Ihnen im PDF Format per Mail zur Verfügung gestellt. Sie sind verpflichtet uns bei Änderung Ihrer E-Mail Adresse zeitnah hierüber zu informieren.
12. Gerichtsstand für beide Teile ist Vechta, wenn die Vertragspartei Kaufmann ist. Ist die Vertragspartei Verbraucher und hat ihren Sitz nicht innerhalb von Deutschland, so ist der Gerichtsstand Vechta als Sitz der Tierklinik.
13. Der Unterzeichner hat die o.g. Bedingungen zur Kenntnis genommen. Der Unterzeichner versichert, dass er diesen Vertrag auch im Namen und für Rechnung des Besitzers schließt.